STEIKE Hypotheken & Wirtschaftsplanung
Ihr kompetenter Partner in der Pflegevorsorge
Unsere Vorstellungen von Lebensqualität sind von Mensch zu Mensch höchst verschieden. Dies zeigt sich besonders beim Umgang mit schweren Krankheiten: Könnte ich mir ein Weiterleben vorstellen, wenn ich nach einem Schlaganfall komplett körperlich eingeschränkt und auf künstliche Beatmung und Ernährung angewiesen wäre? Die einen werden hierauf mit einem glatten Nein antworten, andere schätzen jede ... [ mehr ]
Mit einer Vorsorge- und Gesundheitsvollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können. Damit ist die Vollmacht eine Willenserklärung mit Rechtscharakter und die bevollmächtigte Person tritt auch vor Gericht als Ihr Stellvertre... [ mehr ]
Solange Ihre Kinder noch minderjährig sind und somit noch nicht selbst in der Lage sind, ohne offiziellen Vormund durchs Leben zu gehen, regelt eine Sorgerechtsverfügung den Verbleib Ihrer Kinder. Wenn keine Verfügung besteht, entscheidet das Vormundschaftsgericht, gemeinsam mit dem Jugendamt, wer für das Kind als erster Vormund festgelegt wird. In der Sorgerechtsverfügung legen Sie fest, wer di... [ mehr ]
Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen. Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Ant... [ mehr ]
Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.